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Mittwoch, 15. Mai 2024 04:33 Uhr
 
 

Rainer Domfeld Schwarzwaldstraße 11 77791 Berghaupten

 

             Expertise

 

 

Sehr geehrter Herr Christian Sauer,         

sehr geehrtes Präsidium der Narrhalla Renchen e.V.!

Gerne kam ich Ihrer Anfrage an den Ortenauer Narrenbund e.V. nach, und übermittle Ihnen ein Gutachten über die übersandte Urkunde aus dem Jahre 1389 (Urkunde 37 Nr. 3242 Generalarchiv Karlsruhe/ Renchen, 1389 März 8). Die Bewertung des Inhalts dieser Urkunde bezieht sich auf den heutigen wissenschaftlichen Stand der Fastnachtsforschung.

Übermittelte Urkunde/Text:

Zinsverschreibung des Henslin Bischof von Oengsbach und seiner Frau Neste über 1 lb. Pfenning jähr. Zinses von mehreren beschriebenen Gütern gegen den Junker Dietrich von Röder

Renchen, 1389 März 8 (Montag nach der großen Fastnacht 1389)

Historische Bewertung der Urkunde:

Die überlieferten Dokumente aus der Epoche des Mittelalters sind für den Ort Renchen überaus beachtlich. Sie reichen bis ins 14. Jahrhundert zurück. Das erste Zeugnis für die Fastnacht in der Stadt Renchen stammt aus dem Jahr 1389. Damals wurde die jährliche Zinsforderung über 1 lb. Pfennig für mehrere Güter des Junker Dietrich von Röder durch Henslin Bischof von Oengsbach und seiner Frau Neste festgeschrieben. Eine Reihe von Urkunden aus dem 13. und 14. Jahrhundert in Deutschland belegen die Bedeutung der Fastnacht als wichtigen Zinstermin im Wirtschafts- und Kirchenjahr und die an diesem Tag der weltlichen wie kirchlichen Herrschaft zustehenden Einkünfte in Form von Fastnachtspfennigen.

Zinsverschreibungen waren zur Fastnacht normal, was ein weiteres Beispiels einer älteren Urkunde von 1267 über die Zinsverschreibung von Eberwinsdorf des Heinrich Herrn von Gera an das Kloster Lausnitz (Klosterlausnitz) belegt. Der Herrschaft Gera angehörend war der örtliche kleine Rittersitz schon früh mit dem Rittergut Zwötzen verbunden.

Seite 2

Die Formulierung der Renchner Urkunde entsprach dem damaligen rechtlichen Sprachgebrauch wie ein Beispiel einer Urkunde von 1335 aus Basel aufzeigt, in der es u.a. heißt: „An dem ersten samstage vor der groszen vasenacht „(Quelle1335 BaselUB. IV 119).

Diese Hinweise - so kurz sie zunächst auch sein mögen - erhellen die Geschichte der Fastnacht in Renchen in mehrfacher Hinsicht. Dass man den Zins in Form von Naturalien von seinen Untertanen verlangte, war zu dieser Zeit nichts Außergewöhnliches - im Gegenteil. Auch nicht die Tatsache, dass es die ersten urkundlichen Erwähnungen der Fastnacht sind, die sich auf Fastnachtspfennigen oder Fastnachtshennen beziehen, verdient außerordentliche Aufmerksamkeit. Wichtig ist auch der Umstand, dass der Zins nicht an irgendeinem Tag des Jahresgefordert wurde, sondern an den Tagen um den eigentlichen Fastnachtstermins.

An diesen Rechts- und Wirtschaftsverhältnissen sind sich deutliche Strukturen zwischen Obrigkeit und Untertanen zu erkennen: Die weltliche Obrigkeit verfügte Kraft ihrer verliehenen oder erworbenen Rechtstitel über die Möglichkeit, die Untertanen zu bestimmten Terminen im Wirtschafts- oder Kirchenjahr zu Abgaben zu verpflichten. Die Herrschaft verfügte über Privilegien, die Untertanen hatten die Lasten zu tragen.

Schlussfolgerung:

Der vorliegende schriftliche Inhalt der Urkunde 37 Nr. 3242 des Generalarchivs Karlsruhe wurde mit vergleichbaren historischen Ereignissen in Deutschland bewertet. Es kann eindeutig belegt werden, dass am Montag, den 01. März des Jahres 1389 in Renchen die Fastnacht gefeiert worden ist. Zu dieser Zeit war es üblich, ausschließlich am Fastnachtsmontag und Fastnachtsdienstag die Fastnacht zu feiern, da die 40tägige vorösterliche Fastenzeit ab Aschermittwoch begann. Sie stellte einen großen Einschnitt in die Lebensabläufe der Menschen zu jener Zeit dar.

Der Ortenauer Narrenbund beglückwünscht die Narrhalla Renchen und die Stadt Renchen zu einer so ausgezeichneten und frühen Datierung ihrer Fastnacht.

   Ortenauer Narrenbund e.V.

             16.Mai 2011

           Rainer Domfeld

                 Präsident